Eheschließung
Ihre Eheschließung kann bei jedem deutschen Standesamt stattfinden. Die Anmeldung Ihrer Eheschließung muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Das Standesamt Kissing ist zur Anmeldung Ihrer Eheschließung zuständig, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehegatten mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in Kissing gemeldet ist.
Sie wollen innerhalb der nächsten 6 Monate bei einem anderen Standesamt in Deutschland heiraten? Dann übermitteln Sie uns hier Ihre Daten für die Anmeldung Ihrer Eheschließung.
Erforderliche Unterlagen
Für deutsche Staatsangehörige und für Spätaussiedler/Vertriebene:
In dem Informationsblatt Nachweise zur Anmeldung der Eheschließung finden Sie eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 08233/7907-562 zur Verfügung.
Für ausländische Staatsangehörige:
Bitte verwenden Sie unseren Fragebogen zur Anmeldung der Eheschließung.
Sie erhalten eine schriftliche Auskunft über alle Dokumente, die für die Anmeldung der Eheschließung notwendig sind. Diese Auskunft kostet 25,- Euro. Die Gebühr wird bei einer Anmeldung der Eheschließung in Kissing wieder auf die Gebühr für Ihre Eheschließung angerechnet. Wir stellen individuell für Sie die vorzulegenden Dokumente zusammen. Sie erhalten die schriftliche Auskunft nach Überweisung der Auskunftsgebühr.
Eheschließung im Ausland:
Für Ihre Eheschließung im Ausland und die hierzu notwendigen Unterlagen erkundigen Sie sich bitte bei dem zuständigen Standesamt Ihres gewünschten Heiratsortes. Deutsche Staatsangehörige erhalten ein erforderliches Ehefähigkeitszeugnis auf Antrag beim Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Bitte verwenden Sie unseren Fragebogen zur Anmeldung der Eheschließung, wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen.
Wichtige Hinweise
Namensführung in der Ehe
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, § 1355 BGB.
Dies kann der Geburtsname einer der Eheschließenden oder der zur Zeit der Erklärung geführte Name (z.B. aus einer Vorehe) eines Ehegatten sein. Weitere Informationen finden Sie hier: Ehename; Erklärung - BayernPortal
Eine Ehenamensbestimmung ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich. Die Rückkehr zum zuvor geführten Familiennamen kann nur im Falle einer Auflösung der Ehe (Scheidung, Tod) erfolgen.
Wenn Sie keine Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens abgeben, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen jeweils den Namen weiter, den Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits getragen haben.
Eine Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens in der Ehe ist auch später im Laufe der Ehe noch möglich.
Namensführung bei Auslandsbeteiligung
Besonderheiten gelten für den Ehenamen, wenn mindestens einer der Ehegatten keine deutsche Staatsangehörigkeit oder einer von beiden mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Bitte wenden Sie sich für eine ausführliche Beratung direkt an uns.
Trauörtlichkeiten
In Kissing stehen Ihnen verschiedene Trauörtlichkeiten zur Verfügung.
Eheschließung bei lebensgefährlicher Erkrankung (Nottrauung)
Bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Eheschließenden, besteht die Möglichkeit einer Nottrauung. Der lebensbedrohliche Zustand eines Eheschließenden ist nach Möglichkeit durch einen behandelnden Arzt nachzuweisen. Für Nottrauungen außerhalb der Öffnungszeiten, an Feiertagen, in der Nacht oder am Wochenende wenden Sie sich telefonisch an folgende Nummer: 0151 – 70607569
Eheschließung im Ausland
Ihre im Ausland geschlossene Ehe können Sie auf Antrag beim Standesamt Kissing nachbeurkunden lassen. Voraussetzung ist, dass einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seinen Wohnsitz in Kissing hat.
Ebenso können Sie eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgeben.
Eine Terminvereinbarung ist jeweils erforderlich.
Bitte beachten Sie außerdem:
Zur Vermeidung von Unfällen und unnötigem Abfall, richten wir die herzliche Bitte an Sie, bei Ihrer Eheschließung auf das Werfen von Reis, Konfetti oder Ähnlichem zu verzichten.
Insbesondere das bei der Herstellung von Konfetti häufig verwendete Plastik stellt eine enorme Belastung für die Umwelt dar. Und auch die Reinigung - vor allem des Pflasters- kann nur mit erheblichem Arbeitsaufwand erfolgen. Bei Wind und Wetter verteilen sich die federleichten Materialien sehr schnell weit über den Rathausplatz hinaus.
Sollte es dennoch dazu kommen, ist der Verursacher für die umgehende Beseitigung des verstreuten Materials verantwortlich.
Auch im Interesse der nachfolgenden Brautpaare, Besucher, Anwohner und benachbarten Geschäftsinhaber bitten wir Sie deshalb, die Räumlichkeiten und Flurbereiche des Rathauses sowie den Rathausplatz sauber zu hinterlassen. Wir bedanken uns für Verständnis.
Fristen/Dauer
Ihren gewünschten Hochzeitstermin können Sie frühestens 26 Wochen im Voraus vereinbaren/reservieren.
Ausgenommen von allen Trauungsterminen sind besondere Tage, wie zum Beispiel Heiliger Abend, Silvester und gesetzliche Feiertage.
An Samstagen und Sonntagen werden keine Trauungen vollzogen.
Erforderliche Unterlagen
Die nachfolgend genannten Unterlagen beziehen sich auf eine Anmeldung zur Eheschließung von zwei deutschen Staatsbürgern. Die Dokumente sind jeweils im Original vorzulegen.
- Identität
gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass - Geburt, Abstammung und Namensführung:
a) bei Geburt in Deutschland: kein Nachweis erforderlich
b) bei Geburt im Ausland:
• Geburtsurkunde mit Übersetzung
• Bescheinigungen über erfolgte Namensänderungen
• soweit vorhanden: Familienbuch der Eltern - Frühere Ehen und deren Auflösung:
a) bei früherer Eheschließung in Deutschland:
kein Nachweis erforderlich
b) bei früherer Eheschließung im Ausland:
• Heiratsurkunde mit Übersetzung
• Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
• ggf. Bescheinigungen über Namensänderungen - Wohnsitz:
bei Wohnsitz außerhalb Kissing: erweiterte Meldebescheinigung - Staatsangehörigkeit:
a) bei Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
b) als Vertriebener/Spätaussiedler:
• Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
• Registrierschein/Aufnahmebescheid
Gebühren
Die Anmeldung einer Eheschließung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt von den jeweiligen persönlichen Gegebenheiten ab und wird bei Anmeldung der Eheschließung festgesetzt.
Zahlungshinweise
Akzeptiert werden Zahlungen in bar und mit EC-Karte. Kredit- und Geldkarten werden nicht akzeptiert.
FAQ Eheschließung
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Eheschließung.
FAQ - Eheschließung
Wann kann ich frühestens einen Termin für die Eheschließung vereinbaren?
Der Termin für die Eheschließung kann frühestens 26 Wochen im Voraus reserviert werden.
Voraussetzung ist, dass beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, und mindestens einer von Ihnen einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Kissing hat.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung der Eheschließung?
Für ausländische Staatsangehörige:
Sie erhalten eine schriftliche Auskunft über alle Dokumente, die für die Anmeldung der Eheschließung notwendig sind. Diese Auskunft kostet 25,00 €. Die Gebühr wird bei einer Anmeldung der Eheschließung in Kissing wieder auf die Gebühr für Ihre Eheschließung angerechnet. Wir stellen dann individuell für Sie die vorzulegenden Dokumente zusammen. Sie erhalten die schriftliche Auskunft nach Überweisung der Auskunftsgebühr.
Für deutsche Staatsangehörige und für Spätaussiedler/Vertriebene:
Die für Sie notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem
- Informationsblatt zur Anmeldung der Eheschließung bei Spätaussiedler
- Informationsblatt Nachweise zur Anmeldung der Eheschließung
Ich habe eine ausländische Staatsangehörigkeit. Wie läuft das Anmeldeverfahren für die Eheschließung ab?
Zunächst erhalten Sie eine schriftliche Auskunft über die notwendigen Dokumente für die Eheschließung. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig. Im Anschluss sammeln Sie alle angeforderten Dokumente. Wenn Ihnen alle Unterlagen vorliegen, geben Sie bitte alle Originaldokumente im Standesamt ab. Wir benötigen die Originale zur Prüfung der Ehevoraussetzungen.
Je nach dem, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, ist es entweder notwendig, ein Ehefähigkeitszeugnis in Ihrem Heimatland zu beantragen, oder die gesammelten Unterlagen beim Oberlandesgericht München für eine weitere Prüfung vorzulegen. Welches Verfahren bei Ihnen notwendig ist, erfahren Sie mit der schriftlichen Auskunft.
Wenn wir Ihre Unterlagen vollständig geprüft haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Unterschrift der Anmeldung. Anschließend werden die Unterlagen zusätzlich vom Oberlandesgericht München geprüft, falls dies in Ihrem individuellen Fall nötig ist.
Erst danach kann ein Termin für die Eheschließung reserviert werden.
Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und möchte im Ausland heiraten. Welches Dokument erhalte ich im Standesamt?
Für die Eheschließung im Ausland benötigen deutsche Staatsangehörige in manchen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie in Kissing, wenn Sie einen Wohnsitz in Kissing haben oder Kissing Ihr letzter deutscher Wohnsitz war.
Sie erhalten von uns zunächst eine gebührenpflichtige, schriftliche Auskunft über die benötigten Unterlagen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses.
Bitte übermitteln Sie uns die persönlichen Daten von beiden Verlobten über unseren Fragebogen zur Anmeldung der Eheschließung.
Wir stellen dann individuell für Sie die vorzulegenden Dokumente zusammen. Sie erhalten die schriftliche Auskunft nach Überweisung der Auskunftsgebühr.
Es werden sowohl Ihre als auch die Unterlagen Ihrer/Ihres Verlobten benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass für die Eheschließung zwischen Ihnen und Ihrer/Ihrem Verlobten nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Wir haben alle Dokumente für die Eheschließung gesammelt. Können wir die Dokumente per Email einreichen?
Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen benötigen wir alle Dokumente im Original. Kopien oder Scans sind nicht ausreichend. Sie können Ihre Originaldokumente per Post an das Standesamt Kissing, Pestalozzistraße 5, 86438 Kissing senden oder in den Briefkasten am Rathaus Kissing einwerfen.
Bitte hinterlassen Sie uns auf jeden Fall Ihre Telefonnummer, sodass wir bei Fragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.
Wir wollen in Kissing heiraten. Wie bekommen wir Informationen über freie Termine?
Bitte beachten Sie, dass wir Termine frühestens 26 Wochen im Voraus reservieren.
Wir wollen bei einem anderen Standesamt in Deutschland heiraten. Wie können wir uns für die Eheschließung anmelden?
Bitte verwenden Sie unseren Fragebogen für die Anmeldung zur Eheschließung bei einem anderen Standesamt.
Damit übermitteln Sie uns alle notwendigen Daten für die Anmeldung der Eheschließung. Wir bereiten die Anmeldung für Sie vor und nehmen dann wieder Kontakt mit Ihnen auf.
Den Trautermin reservieren Sie bitte bei dem von Ihnen gewünschten Standesamt.
Wir wollen in Kissing heiraten, wissen aber den genauen Termin noch nicht. Können wir mehrere Termine reservieren?
Nein, leider ist das nicht möglich.
Wie viele Personen dürfen an einer Trauung teilnehmen?
Die Anzahl der Gäste ist grundsätzlich nicht beschränkt, bitte beachten Sie jedoch die räumlichen Gegebenheiten.
Herrscht bei der Trauung Maskenpflicht?
Derzeit ist die Maskenpflicht aufgehoben.
Ist ein Sektempfang nach der Trauung möglich?
Ein kurzer Sektempfang auf dem Rathausplatz ist für die Hochzeitsgesellschaft zugelassen.
Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Standesamtswesen
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-562
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: standesamt@kissing.de
telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag
07:15 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Terminvereinbarung keine Beratung, sondern lediglich die Annahme von Unterlagen, erfolgen kann. Wir empfehlen Ihnen daher, vorher zwingend einen Termin zu vereinbaren.